Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Berechnungen der Novasurance – ein Geschäftsbereich der Varmony GmbH & Co. KG, die hier unter der Marke Urlaubsrente auftritt (im folgenden „Urlaubsrente“).

2. Nutzungsrechte

Das Produkt der Urlaubsrente darf ausschließlich von Endverbrauchern abgeschlossen werden. Endverbraucher sind alle Personen die das Produkt der Urlaubsrente für sich selbst abschließen wollen. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.

3. Urheberrecht

Alle Inhalte (Texte, Bilder, Software und Schnittstellen) sowie deren Anordnung auf der Urlaubsrente-Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und anderer Schutzgesetze. Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Texten, Bildmaterial, Software und Schnittstellen, auch in Teilen, ist ohne vorherige Zustimmung der Urlaubsrente nicht gestattet. Auch dürfen die auf der Website ermittelten Urlaubsrente-Tarife nicht ohne Genehmigung der Urlaubsrente, z. B. an Medien wie Tageszeitungen, Zeitschriften, Fernsehen, Radio, Internet-Portale, soziale Netzwerke usw., weitergegeben werden.

4. Speicherung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch das Bestätigen von Eingaben über Buttons wie „Absenden“ oder „Jetzt beantragen“ erklärt sich der Nutzer damit einverstanden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

5. Beratungstätigkeit der Urlaubsrente

Das Produkt der Urlaubsrente wird als besonders konzipiertes Altersvorsorgeprodukt ausschließlich mit einem Tarif der AXA angeboten. Bei der Auswahl des Produktgebers haben wir auf dessen Finanzstärke und ein Tarifangebot mit möglichst großer Flexibilität sowie attraktiven Konditionen Wert gelegt. Das Produkt der Urlaubsrente hat den Schwerpunkt, spätere Urlaubswünsche finanzierbar zu machen. Es liegt keine individuelle Bedarfsanalyse zugrunde und ist kein Ersatz für eine umfängliche Beratung zur Altersvorsorge.

Auf der Urlaubsrente-Website finden Sie umfangreiche Informationen zu den Eigenschaften des Produkts der Urlaubsrente. Für darüber hinaus gehende Fragen können Sie mit uns chatten, telefonieren oder uns eine E-Mail schicken.

6. Haftungsbegrenzung

(1) Die Haftung der Urlaubsrente für eine Verletzung ihrer gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61, 63 Versicherungsvertragsgesetz ebenfalls der Höhe nach gemäß § 9 Versicherungsvermittlerverordnung auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme ist je Schadensfall begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

(2) Für Vermögensschäden, die dem Kunden infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet die Urlaubsrente nicht.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

(4) Die in den Ziffern (1), (2) und (3) geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung der Urlaubsrente oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des Kunden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Urlaubsrente beruhen.

(5) Für Fehlberatungen wegen nicht vollständiger oder wahrheitsgemäßer Information des Kunden ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen; es sei denn, der Kunde weist der Urlaubsrente nach, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

7. Rechtsnachfolge

Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderes oder weitere(s) Unternehmen, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung der Urlaubsrente, ein. Im Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, sich durch fristlose Kündigung vom Vertrag zu lösen. Die Kündigung hat dabei innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem der Kunde Kenntnis von der Vertragsübernahme und der Person des Übernehmenden erlangt hat und er von der Urlaubsrente oder dem Übernehmenden in Textform über sein nach dem vorliegenden Abschnitt bestehendes Kündigungsrecht belehrt wurde.

8. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser als Ganzes. Die unwirksame Bestimmung hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechte und Pflichten ist Berlin. Es findet deutsches Recht Anwendung.